OWUS Diskussionsbeitrag zum PDS-Steuerkonzept
PDS-Bundesparteitag am 30./31. 10. 2004 in Potsdam
Rednerin: Renate Vehlow, Geschäftsführerin

Liebe Genossinnen und Genossen,

Die PDS hat im Leitantrag die Unterstützung des Klein- und Mittelstandes festgeschrieben und der PDS-Bundesvorstand befasste sich Anfang des Jahres intensiv mit den Problemen kleiner und mittelständischer Unternehmen, die in einem Grundsatzpapier der PDS mündeten, das an alle PDS-Landesvorstände ging. Diese Linie spiegelt sich auch in den steuerpolitischen Vorstellungen der PDS, die insbesondere für die im OWUS organisierten UnternehmerInnen interessant sind, wieder. Wir begrüßen das Konzept, das mehr Steuergerechtigkeit und die Stärkung der Staatsfinanzen zum Inhalt hat und ich möchte hier auf einige Punkte näher eingehen.
Wir sind der Meinung, dass das vorliegende Papier nicht den End- sondern den Ausgangspunkt dieser Diskussion darstellt und einiger Nachbesserungen bedarf.
Die Mitglieder des OWUS, insbesondere die SteuerberaterInnen unter ihnen, sind gerne bereit mit den PolitikerInnen und WirtschaftwissenschaftlerInnen in den Dialog zu treten und nach den besten Lösungen zu suchen.
Was möchten wir hier hervorheben?
Wir sind für die Entlastung der Kleinen und die Besteuerung der Großen.
Und richten die Frage an die Rot/Grüne Regierung: Wann sie endlich Schluss macht mit den Steuergeschenken für Großkonzerne? Warum zahlen Deutschlands Konzerne kaum noch Steuern? Und wenn überhaupt, dann fast nur noch im Ausland. Die Gewinne sprudeln wieder, doch die öffentlichen Kassen sind leer. Siemens hat 2002 in Deutschland keine Ertragssteuern gezahlt, sondern vom Staat noch 349 Millionen Euro erhalten. Die Kette kann beliebig fortgesetzt werden. Der Anteil des Großkapitals am Gesamtsteueraufkommen in Deutschland ist von 34,7 Prozent im Jahr 1960 auf 12,2 Prozent im Jahr 2002 gesunken. Das muss man sich einfach mal vorstellen! Die gesellschaftliche Infrastruktur, Schulen, Universitäten, Krankenhäuser etc. – wird im Wesentlichen von Lohnabhängigen und vom Mittelstand finanziert.
Hier setzt die PDS mit diesem Steuerkonzept ein großes Ausrufezeichen und das unterstützen wir!
Noch zu einigen wesentlichen Punkten, die wir gut bzw. anders sehen und wo unserer Meinung nach - Diskussionsbedarf besteht.
1. Die Veranlagung der Unternehmen nach ihrer Brutto-Wertschöpfung – vor Jahren schon in einer Anhörung unter Leitung von Gregor Gysi, an der OWUS teilnahm, diskutiert, würde die KMU stark entlasten – wird von uns sehr begrüßt.
2. Eine wichtige Forderung der klein- und mittelständischen Unternehmen besonders aus dem Dienstleistungsbereich wird im Steuerkonzept mit der Forderung aufgegriffen, arbeitsintensive Dienstleistungen, insbesondere Reparaturarbeiten des Handwerks in den ermäßigten Steuersatz von 7 % einzubeziehen. Darauf warten viele HandwerkerInnen schon sehr lange.
3. Dass an dem steuerpolitischen Fossil der Gewerbesteuer festgehalten werden soll, ist für uns nicht nachvollziehbar.
Im EU - Maßstab, auf den das Steuerkonzept ja auch hinweist, wird die Gewerbesteuer kaum noch erhoben.
Auf die Vorstellungen zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen will ich hier nicht eingehen. Sie sind aus Sicht der betroffenen Unternehmer nicht akzeptabel.
Die Abschaffung der Gewerbesteuer wäre ein echter Beitrag zur Steuervereinfachung.
Die meisten Kleinunternehmer zahlen diese wegen der Freibeträge ohnehin nicht, sodass eine Abschaffung hier den Aufwand zur Erstellung der Gewerbesteuererklärung in den Betrieben und die Auswertung derselben in den Finanzämtern und Kämmereien der Kommunen überflüssig machen würde.
Da Betriebe, die über dem Freibetrag liegen die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe geltend machen können und diese z. T. noch auf die Einkommensteuer anrechnen können, erscheint uns die tatsächliche Einnahmewirkung beim Fiskus als fragwürdig.
Zur Finanzierung der Kommunen wäre aus unserer Sicht ein höherer Anteil an der Einkommens- und Körperschaftssteuer wesentlich sinnvoller als die Beibehaltung der Gewerbesteuer.
4. Eine echte Chance zur Steuervereinfachung haben die Autoren bei den Gedanken zur Besteuerung der Zinseinnahmen verpasst.
Hier wird ein Modell mit Quellensteuer zum Höchststeuersatz von 50% und anschließender Anrechnung dieser Quellensteuer auf die Einkommensteuer entwickelt.
Jeder, der schon einmal versucht hat eine Anlage zu den Kapitaleinkünften ordnungsgemäß auszufüllen, wird wissen, wie mühselig es ist, aus dem Wust von Steuerbescheinigungen der unterschiedlichen Geldanlageinstitute die richtigen Werte zusammen zutragen.
Da wäre es doch eine echte Steuervereinfachung, wenn alle Zinseinnahmen einer Quellensteuer von 5 bis 10% unterworfen würden, der Abgeltungscharakter zukommt. Sprich mit der die Zinseinkünfte als ordnungsgemäß versteuert gelten und in keiner Steuererklärung mehr berücksichtigt zu werden brauchen.
5. Der Wiedereinführung der Vermögensteuer auf große Privatvermögen stehen wir aufgeschlossen gegenüber.
Es ist allerdings zu bedenken, dass Vermögen im Normalfall aus bereits durch die Einkommensteuer belastetem Einkommen entsteht.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil darauf Bezug genommen.
Auch darf eine reaktivierte Vermögensteuer nicht als Neidsteuer empfunden werden.
Deshalb ist es aus unserer Sicht ganz wichtig, genau zu definieren, wofür die dadurch vereinnahmten Gelder verwendet werden.
Im Übrigen sind die Vorstellungen der Autoren des Steuerkonzepts zur Vermögensteuer mit einigen Fragezeichen versehen.
So soll das Vermögen jeweils zum 30.06. als Summe der Geldvermögen und des Verkehrswertes der Immobilien- und Gebrauchsvermögen festgestellt werden.
Abgesehen davon, dass die meisten Kreditinstitute keine Rechnungsabschlüsse per 30.06. erstellen werden, wird die Verkehrswertermittlung für Immobilien schwer zu bewerkstelligen sein.
Immerhin hat auf dem Gebiet der ehemaligen DDR nie eine Feststellung der Einheitswerte des Grundvermögens und in der ehemaligen BRD die Letzte solche Feststellung per 01.01.1964 stattgefunden. Diese Feststellung bindet in Größenordnungen Kräfte der Finanzverwaltung.
Was unter Gebrauchsvermögen zu verstehen sein soll, darüber lassen uns die Autoren gänzlich im Unklaren. Hier sind also in der Diskussion dringend Präzisierungen nötig.
Unsere ungeteilte Zustimmung findet der Vorschlag zur Erbschaft- und Schenkungsbesteuerung von Betriebsvermögen. Angesichts des in vielen Unternehmen anstehenden Generationswechsels ist die Erhöhung des Freibetrages von 256.000,- € auf 1 Mio. € - auch unter Verzicht auf den Bewertungsabschlag – das richtige Signal.
Auch die Überlegungen zur Körperschaftsteuer kann man teilen.
Volle Zustimmung erhalten die Autoren des Steuerkonzepts der PDS auch hinsichtlich der Reaktivierung der Börsenumsatzsteuer.
Dass diese einem Börsenplatz nicht schadet, zeigt der Blick ins Ausland z. B. nach London.
Es wäre hier z. B. noch zu überlegen, ob auch der Handel mit nicht notierten Anteilen einbezogen werden sollte.
Liebe Genossinnen und Genossen,
wir sind uns dessen bewusst, dass es schwierig ist, in kurzen Worten eine solch komplexe Thematik wie das Steuerrecht zu bearbeiten, dass sich in Deutschland in. 118 gültige Steuergesetze
. 96.000 Verwaltungsvorschriften und
. 185 Steuerformularen widerspiegelt.
Ich hoffe aber meine Ausführungen haben deutlich gemacht, dass die Arbeit am Steuerkonzept der PDS noch nicht abgeschlossen sein kann.
Fakt ist im Bundestagswahlkampf 2006, wo wir heute schon die Leitlinien beschließen, wird Steuer- und Abgabenpolitik ein zentrales Thema sein und darauf sollten wir gut vorbreite sein.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.


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