Gerd Beck
Steuerberater
Vorsitzender OWUS-Thüringen e. V.
Mitglied der AG Linke UnternehmerInnen Thüringen
Anmerkungen zur Vorlage für die Sitzung des Parteivorstandes DIE LINKE am 22.11.2008
„Gesellschaftliche Reformen und ihre steuerpolitische Finanzierbarkeit“
In den Wahlkämpfen des Jahres 2009 muss DIE LINKE sich auch zu ihren steuer- und abgabenpolitischen Vorstellungen äußern und auch auf diesem Gebiet Alternativen zeigen und Kompetenz beweisen.
Dies vorausgeschickt ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass eine Arbeitsgruppe Finanzpolitik des Parteivorstandes DIE LINKE ein Positionspapier zur Steuerpolitik erarbeitet hat.
Ich rate jedoch aus fachlichen und politischen Erwägungen dringend davon ab, dieses Papier in der gegenwärtig vorliegenden Form durch den Parteivorstand zu beschließen und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Soweit ich der Zusammensetzung der Arbeitsgruppe entnehmen konnte, waren an ihr keine Steuerfachleute (Praktiker) beteiligt. Dieses Fehlen von Menschen, die sich in ihrer täglichen Arbeit praktisch mit dem existierenden Steuerrecht, seiner Anwendung durch die Finanzverwaltung und Wahrnehmung durch die SreuerzahlerInnen auseinanderzusetzen haben, macht sich an vielen Stellen des Papiers negativ bemerkbar.
Zur Qualifizierung des vorliegenden Papiers rege ich darum an, kurzfristig eine zweite steuerpolitische Konferenz der LINKEN einzuberufen und erst danach einen Beschluss des Parteivorstandes herbeizuführen.
Nun meine Erwägungen im Einzelnen:
Die Begriffe Steuern und Gerechtigkeit in einen Zusammenhang stellen zu wollen ist aus meiner Sicht nicht realisierbar. Gerechtigkeit ist eine philosophische Kategorie, während Steuern eine ökonomische sind. Gerechtigkeit wird jedoch in der Ökonomie nie realisierbar sein.
Insbesondere kann das Steuerrecht nicht dazu dienen, Neidkomplexe einzelner Bevölkerungsgruppen gegeneinander auszugleichen.
Auch wenn in den einführenden Punkten von Transparenz und Vereinfachung des Steuersystems die Rede ist, wird dies durch die Autoren im weiteren Verlauf des Papiers selbst ad absurdum geführt.
Die Umsetzung etlicher der vorgeschlagenen konkreten Maßnahmen würde in der Praxis zu einem erheblichen Mehraufwand an Bürokratie führen.
Zu begrüßen ist der Ansatz, den Einkommensteuertarif so umzugestalten, dass untere und mittlere Einkommen – also die breite Masse der SteuerzahlerInnen – entlastet werden. Die Betrachtungen sind allerdings insofern zu überdenken, als z. B. Klein- und KleinstunternehmerInnen den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920,- EUR nicht beanspruchen können.
Die Überlegungen zur Entfernungspauschale sind aus meiner Sicht nicht bis zum Ende geführt worden.
Zu begrüßen ist die Idee, die Entfernungspauschale in einen direkten Abzug von der Steuerschuld umzuwandeln. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass gerade Bezieher niedriger Löhne und prekär Beschäftigte oftmals keine Einkommensteuer zu zahlen haben. Sie würden somit für die Kosten zum Erreichen des Arbeitsplatzes nicht entlastet. Dasselbe ergibt sich, wenn die Steuerschuld niedriger ist als die abziehbare Entfernungspauschale.
Es müsste daher darüber nachgedacht werden, die Entfernungspauschale in diesen Fällen als negative ESt auszuzahlen bzw. einen Rück- / Vortrag nicht ausgenutzter Beträge vorzusehen.
Völlig an der Realität gehen die folgenden Aussagen des Papiers vorbei.
„Insbesondere für die gut und sehr gut verdienenden gibt es erhebliche Möglichkeiten die Steuern herunter zu rechnen. Etwa ein Fünftel der Einkommensmillionäre hat in der Vergangenheit Verluste aus Gewerbebetrieb geltend gemacht. Mehr als ein Viertel aller Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb geben Verluste an.“
Diese undifferenzierten Vorwürfe sind insbesondere ein Schlag ins Gesicht all jener UnternehmerInnen – insbesondere KMU – die täglich um das wirtschaftliche Überleben ihrer Betriebe und Familien, um den Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen kämpfen. Es wird nicht berücksichtigt, dass infolge der verfehlten Finanz- und Sozialpolitik der Bundesregierung die Binnennachfrage immer mehr zurückgeht, so dass insbesondere KMU unter massiven Umsatzeibußen leiden und reale Verluste ausweisen müssen.
Unternehmer sein bedeutet nun einmal, auch unternehmerisches Risiko zu tragen. Und das wiederum heißt auch Phasen mit Verlusten zu erleiden. Nicht jede Investition kann sofort zu Gewinnen führen. Auch DIE LINKE wird das nicht negieren können.
Deshalb sind solche pauschalen Vorwürfe an die UnternehmerInnen kontraproduktiv und führen eher dazu, dass sich insbesondere die KMU von uns abwenden.
Wer sich gegen die Abschreibungen wendet, verkennt, dass es den Unternehmen möglich sein muss, Rücklagen für neue Investitionen zu bilden. Dies kann nicht gänzlich aus versteuerten Gewinnen geschehen. Außerdem stellt das bestehende Steuerrecht sicher, dass die „stillen Reserven“ spätestens bei der Aufgabe des Betriebes versteuert werden (siehe dazu § 6 EstG).
Einer dringenden Konkretisierung bedarf der pauschale Vorwurf, dass „viele Unternehmer und Selbstständige Aufwendungen der privaten Lebensführung als steuermindernde Betriebsausgaben absetzen“. Diese Möglichkeiten bestehen unter dem gegenwärtig gültigen Steuerrecht so gut wie nicht mehr. Hier kann auch eine verstärkte Kontrolle nicht mehr viel bewirken. Diese Aussage werte ich als blanken Neid und Populismus.
Zielführender ist da schon der Ansatz internationale Verflechtungen einer stärkeren Kontrolle zu unterziehen. Insbesondere die Verlagerung gewinnbringender Aktivitäten ins niedriger besteuernde Ausland sind stärker einzuschränken. Es darf nicht sein, dass Verlustbereiche wie Forschung und Entwicklung im Inland verbleiben und die gewinnbringende Produktion im Ausland erfolgt.
Die Rücknahme der Abgeltungssteuer in der jetzigen Form halte ich für richtig. Ich könnte mir jedoch vorstellen, als Vereinfachung der Besteuerung der Kapitaleinkünfte eine Abgeltungsoption zum Spitzensteuersatz einzuführen.
Es sollte auch überlegt werden, ob statt der Kontrollmeldungen der Banken für inländische Kapitaleinkünfte eine Quellenbesteuerung der bessere Weg wäre.
Die Ausübung von Druck auf das Ausland halte ich für wenig zielführend. Die BRD ist nicht die USA.
Vielmehr können die Banken verpflichtet werden alle Auslandsüberweisungen an die Finanzverwaltung zu melden. Gleiches könnte für die Abhebung größerer Bargeldbeträge gelten.
Der Vorwurf, dass mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (V+V) immer noch in erheblichem Maße steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten genutzt werden können, hat in dieser undifferenzierten Form keine Berechtigung.
Wenn man davon ausgeht, dass mit steuerlichen Vergünstigungen auch Investitionen in gesellschaftlich notwendige Richtungen gelenkt werden sollten, kann den Steuerpflichtigen daraus kein Vorwurf gemacht werden.
Ich behaupte sogar, dass es auch künftig notwendig sein wird insbesondere im sozialen Wohnungsbau und der Sanierung der Innenstädte mit steuerlichen Vergünstigungen Investitionsanreize zu geben.
Dass dies von Auflagen begleitet sein muss, die Mitnahmeeffekte ausschließen, sehe ich als notwendig an.
Ein Verbot der Verrechnung von V+V-Verlusten mit anderen Einkunftsarten halte ich im Sinner der grundgesetzlich normierten Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für verfassungsrechtlich bedenklich.
Der Hinweis, dass ein Veräußerungsgewinn für gewerblich Immobilien auch nach 10 Jahren nicht steuerfrei sein soll, zeigt dass die Autoren über das geltende Steuerrecht nicht ausreichend in Kenntnis gesetzt sind oder Begrifflichkeiten unzutreffend handhaben.
Immobilien im Betriebsvermögen sind seit je her bei einer Veräußerung der Immobilie bzw. des Betriebes / der Freiberuflerpraxis unabhängig von der Haltedauer mit dem Teilwert (Verkehrswert) zu bewerten und somit Gewinne zu versteuern. Etwas anders könnte nur für im Privatvermögen gehaltene Gewerbeimmobilien gelten. Wenn das gemeint ist, muss man das auch so schreiben !
Die Überlegungen zur Veränderung des Ehegattensplittings halte ich für interessant. Ich sehe hier jedoch ggf. eine Verkomplizierung bei der praktischen Durchführung der Besteuerung.
Das Thema Vermögensteuer / Millionärssteuer sehe ich vorrangig als Populismus. Man könnte diesen Punkt auch mit „Neidsteuer“ überschreiben.
Der Leitgedanke der in diesem Bereich eine Rolle spielen muss, muss sein, dass Vermögen im Normalfall aus bereits durch die Einkommen- / Körperschaftsteuer versteuertem Einkommen aufgebaut wird. Das bedeutet, dass auch der Millionär auf sein Vermögen schon Steuern gezahlt hat.
Völlig außer Acht gelassen wird der vom Bundesverfassungsgericht postulieret Halbteilungsgrundsatz.
Die angedachte (Neid) Millionärssteuer würde die geplanten Mehreinnahmen definitiv nicht einbringen, da die betreffenden potenziellen Steuerzahler schneller außer Landes wären, als das Gesetz in Kraft träte. Die ganze Sache ist also eher populistischer Unfug, als ein Beitrag zur Umverteilung.
Ich könnte mir da schon eher vorstellen, dass z. B. der Betriebsausgabenabzug von Managergehältern gedeckelt wird. Das dürfte zielführender sein. Ggf. könnte auch ein einmaliger Solidarbeitrag ins Auge gefasst werden, wie es ihn in der Nachkriegszeit schon einmal gab.
Außerdem haben wir mit den besonderen Einkommensteuersätzen für hohe Einkommen schon den Willen zur Umverteilung bekräftigt.
Generell sollte auch klargestellt werden, dass produktives Vermögen von der Substanzbesteuerung ausgenommen wird. Eine Vermögensteuer kann maximal große Privatvermögen „angreifen“.
Der Gedanke, dass Vermögen in der Regel aus bereits versteuertem Einkommen gebildet wird, muss auch bei der Erbschaftsteuer beachtet werden!
Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen sind jedoch noch nicht ausgereift bzw. zu kompliziert und dadurch in der Praxis nicht umsetzbar – teilweise auch zu schwammig. Der ganze Komplex liest sich so, als ob es unanständig wäre, Vermögen an die nächste Generation weiterzugeben.
Die momentan diskutierte Lösung, die erbschaftsteuerliche Privilegierung von Betriebsvermögen an die Erhaltung von Arbeitsplätzen zu knüpfen, die wir noch zur letzen steuerpolitischen Konferenz gefordert hatten, halte ich für wesentlich interessanter und wert weiter gedacht zu werden.
Der Komplex Unternehmensbesteuerung / Gemeindewirtschaftssteuer enthält ebenfalls viele Punkte, die der Diskussion bedürfen.
Die vielfältigen Gründe für steuerliche Rückstellungen, die begrenzt werden sollen, sehe ich nur bedingt. Hier ist in den letzten Jahren schon eine Abkehr des Steuerrechts von handelsrechtlichen Grundsatz der vorsichtigen Bewertung eingetreten.
Gerade die Finanzkrise zeigt jedoch, dass unser HGB und sein Vorsichtsprinzip noch längst nicht überholt sind. Warum sonst hat die Bundesregierung das BilMoG auf Eis gelegt ?
Das Thema „stille Reserven“ hatte ich weiter oben schon betrachtet.
Dass die Befreiung von Veräußerungsgewinnen im KStG zurückzunehmen ist, ist unstreitig.
Die Überlegungen zu Gemeindewirtschaftssteuer sind insgesamt ein weiterer Versuch die nicht reformierbare Gewerbesteuer weiter zu verschlimmbessern.
Hier werden wieder die Augen vor den zahlreichen Vorschlägen zur Umgestaltung der Kommunalfinanzen und auch jüngsten Urteilen der obersten Gerichte verschlossen.
Ich denke da nur an den von mir bereits mehrfach vertretenen Ansatz, die Gewerbesteuer zugunsten eines kommunalen Hebesatzes auf die ESt und KSt abzuschaffen.
Was gar nicht geht, ist der Ansatz, tatsächliche Kosten wie Schuldzinsen, Mieten usw. per Gesetz zu Gewinnen zu machen. Damit werden Betriebe letztlich ruiniert.
Das Thema Finanzierung der Kommunen muss insgesamt neu gedacht werden – unter Abkehr von steuerrechtlichen Relikten vergangener Jahrhunderte.
Ausdrücklich begrüße und unterstütze ich die geplante Finanztransaktionssteuer. Sie deckt sich mit der bereits in mehreren Stellungnahmen geforderten Wiedereinführung der Börsenumsatzsteuer.
Dass der Steuervollzug einer Reform bedarf, halte ich ebenfalls für unstreitig.
Allerdings stinkt der Fisch vom Kopf aus. Im Steuerrecht heißt dies, dass zuerst der Gesetzgeber gefordert ist, klare Gesetze zu erlassen, deren Anwendung dem Steuerbürger verständlich ist.
Dass Steuererklärungen ohne weitere Nachprüfungen „durchgewunken“ werden, kann ich aus meiner Berufspraxis nicht bestätigen. Im Gegenteil werden die Steuerpflichtigen in immer stärkerem Umfang mit Nachweispflichten und Nachfragen konfrontiert.
Es ist auch ein Trugschluss von mehr Betriebsprüfern und Steuerfahndern auf Mehreinnahmen zu schließen. Viel besser wäre es durch ordentliche Gesetze die Auslegungsspielräume einzugrenzen.
Völlig außer Acht gelassen haben die Autoren den Hinweis der Vorsitzenden der deutschen Steuergewerkschaft auf der steuerpolitischen Konferenz, eine Bundessteuerverwaltung / -betriebsprüfung aufzubauen, die bundesweit agierende Konzerne „betreut“.
Die Ideen zur Umsatzsteuerermäßigung begrüße und unterstütze ich.
Unter dem Eindruck der Finanzkrise und der schwachen Binnennachfrage halte ich es sogar für geboten, die Rücknahme der letzten USt-Erhöhung von 16 auf 19 % zu fordern.
Gleichzeitig könnte ich mir vorstellen, für Luxusgüter einen erhöhten USt-Satz von 25 % einzuführen. Auch dazu hatte ich in früheren Äußerungen schon argumentiert.
Was in dem vorliegenden Papier völlig fehlt (zumindest in dem mir vorliegenden Text), sind Aussagen zur „Ökosteuer“. Hier könnten solche Fragen diskutiert werden wie z. B. die Abschaffung der Kfz-Steuer und Umlegung auf die Mineralölsteuer, so dass der höhere Verbrauch auch höher besteuert wird.
Insgesamt denke ich zeigen meine kurzen Ausführungen, dass das Konzept noch einer Diskussion bedarf und ein Beschluss des Parteivorstandes momentan noch nicht gefasst werden sollte.