Diplomingenieur Gerald Bindig
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Markkleeberg, den 6.10.2004-10-06

Anmerkungen Steuerreform PDS, Stand Okt. 2004-10-06

Sowas hätte vor der Veröffentlichung z.B. mit OWUS diskutiert sein können, nun diskutiere
ich öffentlich wie das ganze Land aufgefordert ist, hoffentlich lesen es viele und machen sich Gedanken:
Grundsätze: Ich vermisse eine Analyse, wie sich die Unternehmenssteuern in Deutschland
innerhalb der letzten 20 oder 15 Jahre entwickelt haben. Bei großen Unternehmen
geht das Steueraufkommen oft gegen null, die Einkommenssteuer hat sich im
Verhältnis zu Unternehmenssteuern zur bedeutendsten Steuer entwickelt. Diese
Analyse der gegenläufigen Entwicklung ist statistisch verfügbar und sollte
Gegenstand der Grundsatzerklärung sein.

Weiter fehlt eine Analyse der Geldfresser der Gesellschaft
° Beamtenapparat incl. Pensionen ohne Beiträge
° Prunkbauten, Prunkausstattung
° Sozialindustrie incl. Pharma, Behandlungsmonopol der Ärzteschaft
° Fehlende Arbeitsplatzangebote und folgend Sozialdienstleistungen .

Zu 3. Arbeitgeberanteile: Wenn die Unternehmensabgaben auf die Wertschöpfung bezogen werden,
dann sind ja die Unternehmen geradezu stimuliert, sich arm zu rechnen und keine
Wertschöpfung mehr zu haben. Das ist doch das gegenwärtige Grundübel des sich
Armrechnens herausragender Großunternehmen. An dieser Abgabeform würden die
Sozialkassen einfach verrecken.

4. Alle Einkünfte Steuerpflichtig: Prinzipiell ja, aber Geld, das aus bereits versteuertem Einkommen
herrührt, Gewinne, Zuverdienste in einer bestimmten Größenordnung sollten schon
mit deutlichen Freibeträgen versehen sein. Bei der Zinsabschlagsteuer wird mir übel,
für die angelegten Gelder für diese Zinsen hat der Staat bereits bei der Ein-kommenssteuer kassiert, irgendwo ist es genug.

5. Bemessungsgrundlage für soziale Sicherungssysteme: Einbeziehung aller ja, dabei war seitens der
PDS noch nie die Rede davon, daß mit Ausnahme der Beamten ( deren Zusatzver-
sicherungen nicht ausgeschlossen ) ja sicher alle Betroffenen bereits private
Versicherungen haben, diese sind natürlich einzubinden, was ist damit??

6. Transparenz Ja, wie schwer das ist, sollte gesagt werden, der Weg muß erkennbar sein. Ohne
radikales einfaches neues Steuerrecht geht das nicht, aber wer geht da mit?

10. Innovationsprojekt, Ausfallbürgschaften: Vorsicht mit Ausfallbürgschaften, damit wird unter
Umständen gutes Geld verdient.

11. Steuerhinterziehung: Vorsicht mit der Formulierung Steuerschlupflöcher: Eichel nennt inzwischen
alles, was bisher Recht war, und was er abkassieren möchte, ein Steuerschlupfloch.
Ungerechtfertigte Steuervergünstigungen abbauen ja, Eichel mit Formulierungen
helfen nein.

Einkommenssteuer: Zuzahlungen für gesundheitliche Leistungen nicht mehr absetzbar??

Wer 12.000,-- € verdient, zahlt Steuern 0.
Wer 60.000 € verdient, zahlt 15.600,--€
Wer 60.001 € verdient, zahlt 15.600,50 €, damit ist aber die Entfernung vom
bisherigen Spitzensteuersatz ca. 50 % sehr groß, ob mir das mal hilft?.

Gut ist die Spendenabzugsfähigkeit zu 50 %, da kann sich jeder überlegen, wieviel
ihm dann weht tut, die Obergrenze ist gut.
Zugleich sollte es ein Spendenverbot von Unternehmen an Parteien geben.

Anmerkung 4 zur Einkommenssteuer: Die PDS rechnet wohl jetzt Spesen,
Tagegelder, Verpflegungsaufwände und Parkgebühren zum Einkommen.
Der Einzelnachweis bei vorrangig betrieblichen PKW wird wohl nun auch generell
zum Einkommen erklärt bzw. wegfallen, dieses versuchte Steuerverbrechen haben
zuletzt die Schwarzen im Bundesrat verhindert, Gott sei Dank.
Und weiter PKW: Die Kapitalgesellschaften haben die PKW erstmal im Geschäft, die
Privatnutzung ist steuerlich lenkbar.

Zinsbesteuerung. S.o.

Vermögens- und Erbschaftssteuer: Betriebsvermögen ermäßigt zu behandeln, ist richtig.
Sie Steuersätze sind zu bedenken: Aus dem Vermögen wird Einkommen erzielt und
Versteuert. Der Steuersatz aus Vermögenssteuerung könnte das Vermögen
Reduzieren, das geht über das anerkannte Ziel Erhöhung des Steueraufkommens
hinaus.
In der Behandlung der Vermögenssteuer ist das Betriebsvermögen inkonsequent
Behandelt, ob Aktie oder Gesellschaftsanteil o.a. Betriebsvermögen: Eine
wirtschaftsfördernde und unternehmenserhaltende Behandlung ist ausgewogen zu
bedenken.

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