An Renate Vehlow
OWUS Geschäftsführerin
Berlin-Brandenburg e.V.
Ich hatte an Rolf schon kurz ein paar Bemerkungen zum Steuerkonzept übermittelt, da ja vielleicht weitere Beratungen stattfinden werden, auch hierzu noch einmal kurze entsprechende Bemerkungen auch zu Deiner Kenntnis.
Es stehen viele kluge und interessante gedankliche Ansätze in dem Entwurf des Steuerkonzeptes drin. Ich sehe jedoch zwei Problemkreise, die m. E. weiterer Bearbeitung bedürfen könnten:
1.
Im Rahmen der versuchten Vereinfachung der Besteuerung sollen, wenn ich das richtig nachvollziehe, eine ganze Reihe von Abzugsmöglichkeiten für sozial relevante Sachverhalte aus dem Einkommensteuerrecht gestrichen werden (betrifft insbesondere den ganzen Bereich der außergewöhnlichen Belastungen). Ob dies so gewollt sein kann und auch politisch durchzuhalten ist, bezweifle ich.
2.
Der Teil zur Körperschaftsteuer bedarf aus meiner Sicht radikaler Überarbeitung. Nach meinem Eindruck sind hier Positionen eingeflossen, die vor der großen Körperschaftsteuerreform aus der Zeit der ersten Schröder-Regierung relevant waren. Es wird dort von einem Fortbestehen eines Anrechnungsverhältnisses zwischen Körperschaftsteuer und Einkommensteuer ausgegangen. Ein solches Anrechnungssystem gibt es aber nicht mehr.
Deutschland ist zu früheren Besteuerungssystemen zurückgekehrt, so wie sie auch nahezu in allen anderen Ländern üblich sind. Es erfolgt zunächst eine Besteuerung der Gewinne einer Kapitalgesellschaft mit der Körperschaftsteuer. Ausgeschüttete Gewinne (Dividenden) werden dann nochmals einer Einkommenbesteuerung unterworfen, und zwar zusätzlich zur vorher auf die entsprechenden Gewinne bereits gezahlte Körperschaftsteuer.
Insofern habe ich auch meine Zweifel, ob das Zahlenwerk solide durchgerechnet sein kann, wenn auf der Ebene der Körperschaftsteuer mit einem Systemfehler operiert wird. Dies bedarf aus meiner Sicht nochmaliger Überprüfung und Diskussion.
3.
Im übrigen halte ich es auch für völlig legitim, über die Sinnhaftigkeit und die künftige Strukturierung und Verteilung von Gewinnsteuern und Einkommensteuer im Rahmen der Finanzierung der Kommunen nachzudenken. Wir haben im internationalen Vergleich die paradoxe Situation, daß auf den ersten Blick die Besteuerung von Unternehmensgewinnen mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer in der Größenordung von ca. 40 % tatsächlich erheblich höher ist als in anderen Ländern. Im Steuerdumping sind andere Länder auf den ersten Blick aus der Sicht von Unternehmen bei Standortentscheidungen tatsächlich erst einmal interessanter.
In krassem Widerspruch dazu steht aber eben die Tatsache der realen Besteuerung von Unternehmensgewinnen, die auf Grundlage der vielen Schlupflöcher (Möglichkeit der Bildung stiller Reserven, liberales Herangehen an Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben etc. etc.) im Ergebnis zu einer niedrigeren Besteuerung von Unternehmensgewinnen führen. Insofern sollte es aus meiner Sicht auf der Ebene der Unternehmensbesteuerung eher darauf ankommen, eine reale Besteuerung solcher Unternehmensgewinne durchzusetzen. Dies ist allerdings ein sehr komplexes Vorhaben, das eine detalliertere Durchforstung der Gewinnermittlungsregeln erfordert.
Soweit vorstehend noch einmal kurz Überlegungen von mir.
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