Umsteuern – aber wohin?
Vor einigen Wochen legte auch die PDS – in diesem Fall die Konferenz der Fraktionsvorsitzenden – ein Konzept zur Reform des deutschen Steuersystems vor. Wie sollte es auch anders sein, wenn man sich dieser Materie annimmt – es gibt Lob und auch Kritik an diesem Konzept. Ein etwas überarbeiteter Entwurf ist unter www.PDS-online.de im Internet abrufbar. Am 18. Januar trafen sich beim Berliner Unternehmertreff Interessenten mit Dr. Thomas Enke, Mitarbeiter für Haushaltspolitik der PDS-Fraktion im Abgeordnetenhaus und einer der an der Ausarbeitung des Konzepts beteiligten Verfasser, zum Streitgespräch. Alle Diskussionsredner waren sich in einem einig, auch die PDS muss sich in Vorbereitung auf die Bundestagswahl mit dem Steuerrecht befassen und dazu eine eigene Meinung äußern. Da das eindeutige Ziel für 2006 ist, die Messlatte 5% mit plus x zu überspringen, kann sich die Partei nicht der gesamtgesellschaftlichen Diskussion entziehen. Dabei muss jedoch unterschieden werden, ob man ein Konzept als Beitrag zur Diskussion vorlegt oder sich so mit Details beschäftigt, als ob morgen von der PDS ein Gesetzesentwurf erwartet wird. Zum Konzept, insbesondere den 12 Grundsätzen gab es weitgehend Übereinstimmung. Es wurde jedoch klargestellt, dass ein Steuerkonzept nicht nur die Einnahmeseite darstellen darf, sondern auch Aussagen zur Ausgabeseite machen muss. Wenn das PDS-Konzept eine Mehreinnahme von rd. 64 EUR ausweist (womit bewiesen werden soll, dass die PDS nicht nur eine Ausgabepartei ist), dann muss auch gesagt werden, wofür diese Ausgaben zur Verfügung stehen sollen. Und da gibt es sicherlich erhebliche Unterschiede zwischen der PDS und den anderen Parteien hinsichtlich möglicher Verteilungsstrategien. Besonders stand im Mittelpunkt der Diskussion die Kommunalfinanzierung über die Gewerbesteuer oder wie vorgeschlagen eine Gemeindebetriebssteuer (Gemeindewirtschaftsteuer). Es gab Übereinstimmung, dass die Kommunalfinanzen gestärkt werden müssen und nicht unbedingt die Ausgaben für die Bundeswehr. Da Gewerbesteuer aber die Unternehmen betrifft, hielt sich natürlich die Begeisterung der Unternehmer an dieser Steuer in gewissen Grenzen. Kritisch wurde vermerkt, dass sich das PDS-Konzept einreiht in die Vorschläge auch der anderen Parteien zum Abbau steuerlicher Vergünstigungen bei der Einkommensteuer. Und da werden keine Reizthemen wie Ehegattensplitting, Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge sowie Streichung von Sonderausgaben und anderen steuerlichen Begünstigungen ausgespart. Es gibt eigentlich kaum eine Gruppe von Steuerpflichtigen, die nicht betroffen ist. Dabei ist anzumerken, dass die Länderparlamente nicht in die konkrete Steuerpolitik eingebunden sind und damit auch die Fraktionen mitunter etwas entfernt sind vom aktuellen praktischen Steuerleben. Ausdruck dessen sind einige handwerkliche Fehler in der Ausarbeitung, die inzwischen teilweise behoben sind. Begründet werden diese Streichungen u.a. damit, dass solche Nachteilsausgleiche wie Behindertenpauschbeträge außerhalb des Steuerrechts geregelt werden sollen. Das mag richtig sein, aber dann muss auch in einem Steuerkonzept die Alternative aufgezeigt werden – siehe oben: Die Ausgabeseite ist unterentwickelt. Wie will man im Wahlkampf einem potenziellen Wähler gegenübertreten, wenn ihm gesagt wird, wir wollen dies und das streichen, aber keine Alternativlösung benennt. Der Schichtarbeiter interessiert sich nicht für Steuersystematik, sondern wie wird der Wegfall der Steuerbefreiung von Zuschlägen kompensiert. Die Arbeitgeber sollen mehr brutto zahlen ist eine Variante – Frage an die Landesregierungen in Berlin und Schwerin: um wie viel könnt Ihr die Gehälter der Mitarbeiter im Gesundheitswesen, Verkehrswesen usw. erhöhen, um dies auszugleichen? Warum die gerade vor 2 Jahren von der Regierung steuerbefreiten Trinkgelder wieder versteuert werden sollen (wer erfasst eigentlich ehrlich jeden Cent Trinkgeld?) und der Sparerfreibetrag für Zinsen abgeschafft werden soll, konnte in der Diskussion nicht geklärt werden. Steuerklassen bei der Lohnsteuer sollen wegfallen, aber der Grundfreibetrag auf Lebenspartner übertragen werden können (was ist eigentlich der steuerliche Hintergrund der Steuerklassenkombination III/V bei einem Ehepaar – ist das nicht u.a. die Übertragung des Grundfreibetrages innerhalb der Ehe?). Dass das PDS-Konzept die Wiedereinführung der Vermögensteuer beinhaltet, muss wohl nicht extra erwähnt werden. Von den teilnehmenden OWUS-Unternehmern fühlte sich zumindest niemand davon unmittelbar bedroht. Kritisch wurde auch vermerkt, dass die Steuer mit dem zweitgrößten Aufkommen (immer im Wettbewerb mit der Lohnsteuer um Platz 1) – die Umsatzsteuer – nur mit einem Satz abgehandelt wird. In der Diskussion spielte das allerdings nur eine untergeordnete Rolle, da die Umsatzsteuer für die meisten Unternehmen keinen Kostenfaktor darstellt. Das Konzept geht von Mindereinnahmen in Höhe von 2 Mrd. EUR durch Einbeziehung weiterer Umsätze in die Belastung mit dem ermäßigten Steuersatz von 7% ein (z.B. Leistungen des Handwerks und Arzneimittel), sagt aber nichts, wie dem immer größeren Umfang einnehmenden Umsatzsteuerbetrug entgegengetreten werden könnte. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass das PDS-Konzept eine gute Diskussionsgrundlage ist. Es bestand Übereinstimmung, dass es aber noch eines guten Stücks Arbeit bedarf, um es einer breiteren Öffentlichkeit vorstellen zu können. Und dazu ist auch externer Sachverstand außerhalb der Fraktionen gefragt. Es müssen mögliche populistische Angriffspunkte bei den vorgeschlagenen Streichungen durch Alternativen dem potenziellen Wähler verständlich gemacht werden. Dem Steuertheoretiker ist das alles klar, aber dem normalen Steuerzahler – sei es Unternehmer oder Arbeitnehmer?
Dr. Sukowski, Unternehmensberatung & Training, OWUS Mitglied