„Wachstumsbeschleunigungsgesetz“
Referentenentwurf der Bundesregierung liegt vor

Als eine der ersten gesetzgeberischen Maßnahmen hat die CDU7FDP-Bundesregierung das
„Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums“ auf den Weg gebracht.
Der Referentenentwurf sieht u. a. vor, die Bereiche Kinderfreibetrag, Kindergeld, Zinsschranke,
GWG, Umsatzsteuersatz in der Hotellerie sowie Unternehmensnachfolgen zum Teil mit Wirkung
an dem 01.01.2010 zu ändern. So sollen das eingebrochene Wirtschaftswachstum überwunden
und Impulse für einen Aufschwung gegeben werden.
Ob das Gesetz die gwünschte Wirkung erzielen wird, ist höchst fraglich und bleibt abzuwarten.

Dennoch sollten die wichtigsten geplanten Änderungen in die steuerlichen Überlegungen zum
Jahreswechsel einbezogen werden.

Das Thema Zinsschranke wird durch die unbefristete Freigrenze von drei Mio. EUR für die meisten
kleinen und mittleren Unternehmen keine Auswirkungen haben.

Wichtiger sind da die für Anschaffungen nach dem 31.12.2009 geltenden Abschreibungsregeln für
geringwertige Wirtschaftsgüter. Selbständig nutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
deren Anschaffungs- und Herstellungskosten jeweils 410,- EUR nicht übersteigen dürfen wieder sofort
abgeschrieben werden (§ 6 Abs. 2 EStG). Der seit dem 01.01.2008 gültige über fünf Jahre
abzuschreibende jahresbezogene Sammelposten für GWG von 150,- bis 1.000,- EUR bleibt alternativ
erhalten.

Insbesondere Betreiber von Hotels, Pensionen, Fremdenzimmern und vergelichbaren Einrichtungen dürfte
freuen, daß für Beherbergungsleistungen der Umsatzsteuersatz auf 7 % gesenkt wird. Allerdings wird dies
auch neue Überlegungen hinsichtlich der Preisgestaltung erfordern, die tendenziell eher nicht zu höheren
Einnahmen führen werden.

Wer plant sein Unternehmen an die nächste Generation weiterzugeben, sollte diesen Schritt ins Jahr 2010
verlagern. Die erbschaftsteuerlichen Bedingungen für Erwerbe nach dem 01.01.2010 sollen erleichtert werden.
Im Kern wird die Mindestlohnsumme auf 400 % und der Behaltenszeitraum in dem der Betrieb in seiner
Substanz fortgeführt werden muss auf 5 Jahre herabgesetzt. Die vollständige Verschonung (Optionsverschonung)
soll mit einer Mindestlohnsumme von 700 % und einer Behaltenszeit von 7 Jahren erreicht werden.
Auf der Strecke bleibt nach dieser Änderung allerdings die stärkere Bindung der Steuerfreiheit an den Erhalt und
die Fortführung des Betriebes.

Als soziales Deckmäntelchen der Steuererleichterungen für die Unternehmerschaft werden ab 2010 die
Kinderfreibeträge und das Kindergeld angehoben. Bei zusammen veranlagten Ehegatten soll der Kinderfreibetrag
4.368 EUR und der Betreuungs- und Erziehungsfreibetrag 2.640 EUR betragen. Davon profitieren insbesondere
die Besserverdiener.
Für Familien in unteren und mittleren Einkommensbereichen wird ab 01.01.2010 das Kindergeld für jedes zu
berücksichtigende Kind um 20,- EUR erhöht. Es bleibt äußerst fraglich, ob das für die betroffenen Familien
wirklich spürbare Auswirkungen hat und sich in einer besseren Binnennachfrage niederschlägt.

Insgesamt bleibt abzuwarten, was von den geplanten Maßnahmen am Ende des Gesetzgebungsverfahrens übrig
bleibt, da die Bundesländer erheblichen Widerstand gegen die hauptsächlich zu ihren Lasten gehenden
Steuersenkungen angekündigt haben.
Ein Gespräch mit dem Steuerberater über die Auswirkungen im konkreten Einzelfall ist jedoch ratsam.

Gerd Beck, Steuerberater, OWUS-Thüringen e. V.

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