Information zur Abschaffung des Sonderausgabenabzuges von Steuerberatungskosten

Zugesandt von Gerd Beck
E-Mail: GerdBeck-ZM@t-online.de

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

sie haben durch die Presse erfahren, dass die neue Bundesregierung plant, den
Abzug privater Steuerberatungskosten als Sonderausgaben ab 2006 abzuschaffen.

Um Missverständnissen vorzubeugen, weisen wir darauf hin, dass es sich lediglich
um die Kosten Ihrer privaten Einkommensteuererklärung handelt. Vom Abzugsverbot
sind nicht betroffen:

a.. Ermittlungsarbeiten für Ihre Einkünfte (z. B. Werbungskosten),

b.. betriebliche Steuerberatungskosten wie Buchführung, Lohnabrechnung,
Bilanzen und betriebliche Steuererklärungen (z. B. USt, GewSt).

Auswirkungen werden sich für Sie nur in geringem Umfang ergeben. Gleichwohl
geht Ihnen ein Stück Steuerersparnis ab dem nächsten Jahr verloren.

Beratungs-Tipp:

Sie können die Steuerberatungskosten in 2005 noch in vollem Umfang absetzen,
wenn Sie die Aufwendungen noch in diesem Jahr bezahlen. Es ist daher möglich,
dass Sie auf die Gebühren für Ihre privaten Steuererklärungen
für 2005 und 2006 noch in diesem Jahr eine Vorauszahlung leisten.
Bezahlen Sie diese Vorauszahlung noch bis zum 31.12.2005, können Sie diese noch
in voller Höhe im Jahr 2005 steuerlich geltend machen.

Überweisen Sie hierzu einfach nach Absprache mit Ihrem Steuerberater in Höhe des
Vorjahresbetrages jeweils eine Vorauszahlung mit dem Vermerk "Einkommensteuer-
erklärung 2005" bzw. "2006". Nach Eingang des Geldes erhalten Sie dann eine
entsprechende Vorauszahlungsrechnung zugesandt.

Mit freundlichen Grüssen

Ihre Steuerberater

PS: Vorstehende Information können Sie auch an Freunde und Bekannte weitergeben.

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